Seit 1. Februar 2013 schreibt das österreichische Familienrecht vor, dass Eltern im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung gemäß § 95 absolvieren müssen. Diese Beratung kann gemeinsam oder getrennt in Anspruch genommen werden.
Im Mittelpunkt steht das Wohl der Kinder
Das Bewusstsein der Eltern wird auf die Gefühle, Bedürfnisse, Wünsche, Sorgen, Unsicherheiten und die Art, wie die Kinder auf die Trennung reagieren, gelenkt. Ziel der Beratung ist es, Eltern zu unterstützen, die Situation aus der Perspektive ihrer Kinder zu verstehen – und ihnen einen möglichst stabilen, sicheren und liebevollen Übergang zu ermöglichen.
✅ Gerichtskonforme Bestätigung
✅ Vertraulich
✅ Auch kurzfristige Termine möglich